Pünktlich zum Start der Freiluftsaison wird unser Verein ein neues Konzept zur regelmäßigen Pflege und Instandhaltung der Tennisanlage einführen, das sich in erster Linie an die aktiven Tennisspielerinnen und -spieler wendet. Dabei handelt es sich vornehmlich um eine Art Kontrollfunktion, die von Seiten der zuständigen Personen über eine Dauer von jeweils zwei Wochen auszuüben ist. Eine solche Verfahrensweise ist bei vielen anderen Tennisvereinen schon seit langem allgemein gängige Praxis ist.
Das Konzept ist einfach und komplikationslos umzusetzen. Im Laufe der Freiluftsaison von Mai bis Oktober
übernehmen jeweils zwei Personen aus den Reihen unserer aktiven Tennisspielerinnen und -spieler für einen Zeitraum von zwei Wochen die Aufsichtspflicht über die Tennisanlage. Die beiden achten in erster Linie darauf, dass sich die Tennisanlage in einwandfreiem Zustand präsentieren, alle Gerätschaften ordnungsgemäß an den vorgesehenen Plätzen abgelegt sind und führen – falls es notwendig erscheint – kleinere Reparatur- und Reinigungsarbeiten eigenständig aus.
Das Aufgabenspektrum umfasst einfache Arbeiten wie zum Beispiel das Ausbessern kleinere Unebenheiten und Beschädigungen an den Tennisplätzen, bei Bedarf das Entfernen von Laub auf den Plätzen, den allgemeinen Zustand der Tennisanlage kontrollieren, auf die Sauberkeit und Ordnung auf der Terrasse und im Clubhaus achten und bei Bedarf auch mal den Getränkekühlschrank auffüllen.
Größere Schäden auf den Plätzen oder auf der Tennisanlage werden wie bisher üblich unverzüglich
an den Platzwart Karl-Heinz Lehmann (Telefon 05594 1315) gemeldet, damit er sich das Ausmaß der Beschädigungen ansieht und die nötigen Reparaturarbeiten veranlasst.

Für einen allgemeinen Überblick wurde jetzt ein Pflegeplan angefertigt, in die sich die Aktiven eintragen können. Diese Liste wird in den nächsten Tagen allen aktiven Mitgliedern zugestellt, damit sie sich einen für sie geeigneten Termin aussuchen können. Die Regelung sieht vor, dass sich jeweils zwei Personen für eine Dauer von zwei Wochen eintragen. Angesichts der Anzahl der als „Aktive“ gemeldeten Personen kommen jede Tennisspielerin und jeder Tennisspieler nur einmal pro Saison in den Genuss, zwei Wochen lang die Aufsicht über die Tennisanlage zu führen. Nachfolgend ein Bild des Pflegeplans im aktuellen Zustand.
Der Pflegeplan wird demnächst noch einmal in der WhatsApp-Aktivengruppe vorgestellt und ausführlich erläutert. Danach wird den Mitgliedern eine Frist bis zum 5. April (Ostersonntag) eingeräumt, um sich für einen Termin anzumelden. Erste Anmeldungen sind bereits erfolgt, wie man es im oben abgebildeten Pflegeplan ersehen kann. Die Anmeldungen zum Eintrag in die Liste können in der WhatsApp-Gruppe, telefonisch oder per E-Mail beim Vorstand erfolgen. Dieser trägt den ausgesuchten Termin unverzüglich in die Liste ein und veröffentlicht den Pflegeplan in der jeweils aktuellen Version. Frei nach dem Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“ bestehen anfangs noch die größten Auswahlmöglichkeiten, um sich auf den bestgeeigneten Termin festzulegen. Sollte man erst einmal abwarten wollen, könnte es eventuell problematisch werden, den geeigneten Wunschtermin zu bekommen.
Freibleibende Termine, die nicht per vorherige Anmeldung besetzt werden, werden nach Ablauf der Anmeldefrist von Seiten des Vorstands mit denjenigen Aktiven eingeteilt, die sich nicht gemeldet haben. Ein Widerspruch gegen die Einteilung kann nur in begründeten Fällen akzeptiert werden. Zumal dann immer noch die Möglichkeit besteht, dass man seinen Termin der Platzaufsicht mit einer anderen Gruppe tauschen kann.
Zu Abschluss noch eine Empfehlung, wie man die zwei Wochen der Aufsichtspflicht in eine echte „Win-Win-Situation“ umwandeln kann: Man verabredet sich einfach mit seiner „Kooperationspartnerin Platzpflege“ bzw. seinem „Kooperationspartner Platzpflege“ ein oder zweimal pro Woche zu einem gepflegten Tennismatch, um im Anschluss daran seinen Kontrollgang über die Tennisanlage zu machen und nötigenfalls die entsprechenden Pflege- oder Reparaturmaßnahmen durchzuführen. So verbindet man die Möglichkeit des Tennis spielen mit seiner Aufsichtspflicht über die Tennisanlage.