Aktuelle Hygiene-Regeln

Regeln für den Trainings- und Spielbetrieb auf der Tennisanlage

Stand: 1. Oktober 2022

Als rechtlicher Rahmen für alle Aktivitäten auf der vereinseigenen Tennisanlage gelten die jeweils gültigen Verordnungen des Landes Niedersachsen sowie der regionalen Gesundheitsämter gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Jede Person ist verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der Hygiene-Vorschriften im Landkreis Northeim zu informieren und die entsprechenden Vorschriften konsequent umzusetzen. Somit stellen alle nachfolgend aufgeführten Punkte lediglich allgemeine Empfehlungen dar, die entsprechend der Situation vor Ort oder nach behördlichen Weisungen gegebenenfalls aktuell angepasst werden können.

  1. Das konsequente Einhalten aller üblichen Hygienemaßnahmen, wie Händewaschen und die Bereitstellung und Nutzung von Desinfektionsmitteln, gilt als Selbstverständlichkeit.
  2. Es gilt selbstverständlich nach wie vor die Bitte um Beachtung der allgemeinen Hust- und Nies-Etikette, um andere Personen wirksam zu schützen.
  3. Spielerinnen und Spielern mit offensichtlichen Symptomen einer Atemwegserkrankung – insbesondere Halsschmerzen, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksstörung – ist die Teilnahme am Training und am Spielbetrieb untersagt.
  4. Treten diese Anzeichen während des Wettkampfes oder Trainings erstmals auf, ist das Spiel bzw. das Training sofort zu beenden und die Anlage unverzüglich zu verlassen.
  5. Die Hände und die sanitären Einrichtungen/Waschgelegenheiten sind nach der Benutzung mit dort installierten bzw. ausgelegten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.
  6. Von den Aktiven sollten alle Platzgegenstände nach der Benutzung bzw. nach jedem Match gereinigt werden. Dazu zählen auch Sitzbänke, Türgriffe etc.
  7. Es bleibt in der alleinigen Verantwortung der Aktiven, ob und in welcher Form Berührungen, Umarmungen oder der ansonsten obligatorische Handschlag nach dem Match ausgeführt wird.
  8. Angesichts der anhaltend hohen Inzidenzwerten sollten die entsprechenden behördlichen Empfehlungen weiterhin strikt befolgt werden. Eventuelle Änderungen werden an dieser Stelle veröffentlicht, zusätzlich werden alle Mitglieder über die allgemein üblichen Informationskanäle benachrichtigt.

In den nachfolgenden Grafiken sind die aktuellen behördlichen Empfehlungen für das Land Niedersachsen in einer Grafik zusammengefasst. Diese gelten seit dem 1. Oktober 2022.