Ein Grundpfeiler der Demokratie feiert Geburtstag: 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Es ist ungewöhnlich, dass sich ein Verein, der sich in erster Linie der Ausübung und Förderung des Sports verschrieben hat, bewusst zu einem politischen Thema äußert. Allerdings rechtfertigen außergewöhnliche Anlässe auch ungewöhnliche Ausnahmen – und ein solcher Anlass ist wahrlich gegeben: Am 23. Mai 2024 jährt sich die Unterzeichnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zum 75. Mal. Unser Dachverband, der Landessportbund Niedersachsen hat seine Mitgliedsvereine nachdrücklich aufgefordert, mit der einen oder anderen Aktion auf dieses denkwürdige Jubiläum hinzuweisen.


Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. In ihm sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat. Die „Ewigkeitsgarantie“ im Grundgesetz regelt zudem, dass der Gesetzgeber die Garantie der Menschenwürde und die tragenden Säulen wie Demokratie, Rechtsstaat oder Bundesstaat nicht verändern darf, auch nicht mit einer Zweidrittelmehrheit. Sie ist also eine überaus wichtige Absicherung.

Es leben nur noch wenige Zeitzeugen, die aus jener Zeit berichten können, als das Grundgesetz unserer Bundesrepublik von den wichtigsten politischen Mandatsträgern der damaligen Zeit erdacht wurde. Aus diesem Grunde auch an dieser Stelle ein kurzer Rückblick auf die Entstehungsgeschichte unserer Verfassung.

Die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entstand unter dem Eindruck des verheerenden Zweiten Weltkrieges und der unfassbaren Gräueltaten der Nationalsozialisten. Die ersten Richtlinien für eine Verfassung entwickelte im August 1948 eine Gruppe von Politikern und Rechtsexperten auf Schloss Herrenchiemsee in Bayern. Dieser sogenannte Verfassungskonvent legte in nur knapp zwei Wochen den Grundstein für unser Grundgesetz.

Das Grundgesetz verankert eine Reihe von Grundrechten, die den Bürgern fundamentale Freiheiten und Schutz garantieren. Diese Rechte umfassen die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Freiheit der Person, die Freiheit der Meinungsäußerung, Presse- und Informationsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum und das Erbrecht.


Die Grundrechte sind in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes festgeschrieben und dienen als unmittelbar geltendes Recht, das die Beziehung zwischen Staat und Bürgern regelt und dem Schutz des Einzelnen gegenüber staatlichen Eingriffen dient. Sie sind ein zentraler Bestandteil der Verfassungsordnung und spiegeln die Werte einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft wider.

Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes

Am 1. September 1948 trat dann der sogenannte „Parlamentarische Rat“ in Bonn zusammen. Dieser bestand aus stimmberechtigten Abgeordneten der deutschen Länder sowie Vertretern West-Berlins. Darunter 66 Männer und vier Frauen, weshalb wir heutzutage von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes sprechen. Sie hatten die Aufgabe, eine konkrete Verfassung für den neuen Staat auszuarbeiten. Leitgedanke dabei war: Es sollten all die Fehler der Weimarer Republik vermieden werden, die zum Untergang der Demokratie beigetragen hatten. So grausame Verbrechen, wie sie im NS-Staat begangen wurden, sollten nie wieder möglich sein.

Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates diskutierten fast neun Monate, um sich auf einen gemeinsamen Entwurf zu einigen. Vorsitzender des Parlamentarischen Rates war der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer. Am 8. Mai 1949, genau vier Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges, verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. In den folgenden Tagen wurde das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ durch elf der zwölf Landesparlamente und durch die westlichen Siegermächte genehmigt.

Das Grundgesetz – Fundament der Bundesrepublik Deutschland

Am 23. Mai 1949 erfolgte mit der Verkündung des Grundgesetzes die Gründung des neuen Staates. Das war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland auf dem Fundament des Grundgesetzes.

Das Grundgesetz war am Anfang eigentlich eine Art Übergangslösung. Es sollte eine stabile Basis bis zur vollständigen Wiedervereinigung des deutschen Volkes sein. Dies brachte der parlamentarische Rat mit dem Namen „Grundgesetz“ und in der Präambel zum Ausdruck: „Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Mit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 traten die fünf neuen Bundesländer auf dem Gebiet der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Der Name „Grundgesetz“ stand inzwischen für Freiheit, Gleichheit und Frieden und wurde deshalb auch im wiedervereinigten Deutschland beibehalten.

Angesichts des Jubiläums wünscht sich Bärbel Bas, die Präsidentin des Deutschen Bundestags, dass sich alle Menschen mehr mit ihren Freiheitsrechten beschäftigen. „Im Prinzip kann in Deutschland jeder fast alles sagen, was er will – solange es unserer demokratischen Grundordnung entspricht. Wir müssen die andere Meinung nicht immer teilen, aber es ist möglich.“ Wenn man hingegen die aktuelle Situation in zahlreichen anderen Ländern sieht – da muss man ins Gefängnis, wenn man sein Recht auf Versammlungs- oder Meinungsfreiheit wahrnehmen möchte.

Wichtig ist die Erkenntnis: Unsere Demokratie ist kein Selbstläufer! Welchen Wert eine Demokratie besitzt – mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und der Gleichheit vor dem Gesetz –, das bemerkten die Menschen im Verlauf der Geschichte oftmals erst dann, wenn ihnen diese Rechte verweigert wurden. Es muss darum die Aufgabe eines jeden demokratisch gesinnten Menschen sein, alles dafür einzusetzen, um das wertvolle Gut „Demokratie“ in unserem Land zu schützen.

Im Namen des Vereinsvorstands

Karl-Wilhelm Gobrecht
1. Vorsitzender

Quellen: www.tagesschau.de,  www.niedersachsen.de

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